Stand: Februar 2026
Die isarlend GmbH, Machtlfinger Straße 15, 81379 München („Plattformbetreiber“), gesetzlich vertreten durch deren Geschäftsführer Dr. Alfred Gruber und Peer Simon, betreibt auf der Internetseite www.fulfin.com eine Plattform zur Finanzierungsvermittlung („Plattform“). Die Vermittlung erfolgt zwischen dem Nutzer und einem mit dem Plattformbetreiber kooperierenden Finanzierungspartner („Finanzierungspartner“).
1. Vertragsgegenstand, Geltungsbereich und Änderungen der Nutzungsbedingungen
1.1 Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Inanspruchnahme der Plattform durch gewerbliche Nutzer („Nutzer“). Nutzer im Sinne dieser Bedingungen sind Unternehmer gemäß § 14 BGB, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln und beabsichtigen, über die Plattform ein Darlehen aufzunehmen. Die Nutzung der Plattform ist ausschließlich Unternehmern vorbehalten; eine Nutzung durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder anderen, nicht als Unternehmer geltenden Nutzern, ist ausgeschlossen.
1.2 Der Plattformbetreiber ermöglicht die Nutzung der Plattform wie in diesen Nutzungsbedingungen („Nutzungsbedingungen“) beschrieben. Zwischen dem Nutzer und dem Plattformbetreiber kommt nach Registrierung des Nutzers ein Nutzungsvertrag auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen zustande („Nutzungsvertrag“).
1.3 Im Übrigen beschränken sich die vom Plattformbetreiber geschuldeten Leistungen auf die Leistungen wie in diesen Nutzungsbedingungen beschrieben. Für den Inhalt und die Erbringung von Leistungen durch den Plattformbetreiber sind insoweit ausschließlich diese Nutzungsbedingungen maßgeblich, soweit im Einzelnen nicht ausdrücklich anders vereinbart.
1.4 Ein spezifisches Tätigwerden des Plattformbetreibers ist auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen nicht geschuldet.
1.5 Mit Registrierung auf der Plattform erkennt der jeweilige Nutzer die Geltung dieser Nutzungsbedingungen an. Diese Nutzungsbedingungen gehen etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Nutzers vor; auf Geschäfte, die über die Plattform abgewickelt werden, finden solche keine Anwendung.
1.6 Der Plattformbetreiber behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen einseitig zu ändern, sofern dies zur Anpassung an geänderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen erforderlich ist oder neue Funktionen eingeführt werden.
1.7 Änderungen werden dem Nutzer mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Der Plattformbetreiber wird den Nutzer in der Änderungsmitteilung besonders auf die Bedeutung dieser Frist und die Rechtsfolgen eines unterbliebenen Widerspruchs hinweisen. Die vorgeschlagenen Änderungen werden nur mit Zustimmung des Nutzers wirksam. Die Zustimmung gilt – vorbehaltlich der Ziffer 1.7 – als erteilt, wenn der Nutzer ihnen nicht bis zum Inkrafttreten in Textform widerspricht (Zustimmungsfiktion).
1.8 Die Zustimmungsfiktion nach Ziffer 1.7 greift nicht bei Änderungen (i) der Hauptleistungspflichten des Nutzungsvertrags und der Entgelte für die Hauptleistungspflichten, (ii) von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistungen hinausgehende Zahlung des Nutzers gerichtet sind, (iii) die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichbedeutend wären, oder (iv) die das bisherige Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten des Plattformbetreibers verschieben würden. In diesen Fällen bedarf es zur Wirksamkeit der vorgeschlagenen Änderungen der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers.
2. Grundlagen und Funktionsweise der Plattform
Der Nutzer kann über den Plattformbetreiber Finanzierungen beantragen. Dabei gibt der Plattformbetreiber keinerlei Empfehlungen ab und erbringt auch keine sonstigen Beratungsleistungen, insbesondere keine Anlage- oder Finanzierungsberatung. Der Plattformbetreiber vergibt selbst keine Finanzierungen und handelt auch nicht als Bank. Die Nutzer verwenden die Plattform im eigenen Namen und auf eigenes Risiko. Auf die Regelungen der Ziffer 5 (Risikohinweise) wird hingewiesen.
3. Nutzung der Plattform
Nutzer können gemäß nachfolgenden Bestimmungen die Plattform nutzen.
3.1 Persönliche Voraussetzungen
Die Nutzung der Plattform auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen steht Nutzern im Sinne von Ziffer 1.1 offen, die ihren Registersitz / Geschäftsanschrift in Deutschland haben.
3.2 Registrierung, Datenschutz
3.2.1 Jeder Nutzer muss sich auf der Plattform einmalig registrieren. Nach Eingabe der personen- bzw. unternehmensbezogenen Daten wird für den Nutzer ein persönliches Benutzerkonto generiert. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Nutzers erfolgt im Rahmen der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Über die Verarbeitung personenbezogener Daten informieren die Datenschutzhinweise des Plattformbetreibers. Der Nutzer kann die jeweils aktuelle Fassung der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung auf der Plattform unter https://www.fulfin.com/de/datenschutz/ einsehen, herunterladen, speichern und/oder ausdrucken.
3.2.2 Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese Angaben durch Anpassung im geschützten Bereich auf der Plattform stets aktuell zu halten. Insbesondere Geschäftsanschriften und Kontodaten sind bei Änderungen umgehend zu aktualisieren.
3.2.3 Die Registrierung wird dem Nutzer vom Plattformbetreiber vorbehaltlich der Angabe aller im Registrierungsprozess geforderten Informationen bestätigt und durch Rückbestätigung des Nutzers abgeschlossen (E-Mail, Linkbestätigung). Erst mit der Rückbestätigung durch den Nutzer kommt der Nutzungsvertrag auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung zu Stande. Mit den erzeugten Benutzerdaten kann sich der Nutzer auf der Plattform anmelden und auf den geschützten Bereich zugreifen. Der Plattformbetreiber behält sich zudem vor, nach pflichtgemäßem Ermessen einzelne Nutzer von der Plattform auszuschließen. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht.
3.2.4 Der Nutzer ist verpflichtet, die Plattform nur bestimmungsgemäß und nur im Rahmen gesetzlich zulässiger Zwecke zu nutzen. Die betreffenden Nutzer sind verpflichtet, den Plattformbetreiber von allen etwaigen Ansprüchen Dritter (einschließlich anderer Nutzer), die aus der schuldhaften Verletzung dieser Nutzungsvoraussetzungen durch sie resultieren bzw. mit dieser im Zusammenhang stehen, freizustellen.
3.2.5 Falls der Nutzer einen Darlehensvermittlungsantrag stellen möchte, initiiert die Plattform eine geldwäscherechtliche Identifizierung für den oder die jeweils in Betracht kommenden Finanzierungspartner. Im Falle von juristischen Personen umfasst dies die Identifizierung der Mitglieder des jeweiligen Geschäftsleitungsorgans, weiterer Vertretungsberechtigter sowie der wirtschaftlich Berechtigten. Hierfür können geeignete Nachweise verlangt werden.
3.3 Einwilligung zur Nennung als Referenzkunde
3.3.1 Hiermit räumt der Nutzer dem Plattformbetreiber das Recht ein, im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit, ungeachtet der Übertragungs-, Träger- und Speichertechniken, den Nutzer als Kunden unter Verwendung des Firmennamens, Firmenlogos und ggfs. Zitaten als Referenzkunden zu nennen.
3.3.2 Durch diese Zustimmung erhält der Nutzer die Möglichkeit, seine eigene Reichweite und Sichtbarkeit durch die Nutzung seiner Marken- und/oder Unternehmenslogos sowie eines Backlinks zu seiner Internetpräsenz über die Plattform zu steigern. Diese zusätzliche Sichtbarkeit und das damit verbundene Umsatzpotenzial stellt der Plattformbetreiber dem Nutzer unentgeltlich zur Verfügung. Der Plattformbetreiber ist jedoch nicht verpflichtet, von dem eingeräumten Recht Gebrauch zu machen.
3.3.3 Die in Ziffer 3.3.1 erfolgte Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden. Sollte ein Rückgängigmachen allenfalls bereits vorgenommener Veröffentlichungen aus technischen und/oder praktischen Gründen (z. B. bereits erfolgte Veröffentlichung in Printmedien etc.) nach dem Zugang der Widerrufserklärung nicht möglich sein, können daraus keine Ansprüche des Nutzers abgeleitet werden.
3.3.4 Der Nutzer versichert, Inhaber der in Ziffer 3.3.1 zur Nutzung freigegebenen Rechte zu sein. Folgen, die sich aus der Nutzung ergeben, können dem Plattformbetreiber nicht zur Last gelegt werden. Der Nutzer stellt den Plattformbetreiber von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung von Rechten Dritter durch den Nutzer beruhen.
3.4 Verfügbarkeit der Plattform
Der Plattformbetreiber ist verpflichtet, die Plattform regelmäßig verfügbar zu halten. Der Plattformbetreiber ist jedoch nicht verpflichtet, die Plattform jederzeit verfügbar zu halten. Der Plattformbetreiber ist insbesondere berechtigt, den Betrieb der Plattform ganz oder teilweise einzustellen oder sonst einzuschränken, sofern die Plattform der Wartung bedarf, die Sicherheit der Plattform (insbesondere die Datensicherheit) dies erfordert, der Plattformbetreiber Ereignissen ausgesetzt ist, welche der Plattformbetreiber selbst nicht beeinflussen kann (z. B. Mängel, eingeschränkte Verfügbarkeit oder Ausfall von Telekommunikationsnetzen, der Datenübertragung durch Dritte, der Energieversorgung sowie Naturkatastrophen, vom Plattformbetreiber nicht verursachte Stilllegungsanordnungen von Aufsichtsbehörden und ähnliche Ereignisse) oder Maßnahmen erforderlich sind, um die Sicherheit der Server des Plattformbetreibers (etwa bei Angriffen aus dem Internet) zu gewährleisten oder technische Maßnahmen angezeigt sind, um den Standard der Plattform aufrecht zu erhalten oder zu verbessern.
3.5 Datenübertragung
Daten, die auf der Plattform eingegeben werden, werden verschlüsselt übertragen. Der Plattformbetreiber hat trotz verschlüsselter Datenübertragung keinen Einfluss auf die Übertragung von Daten im Internet selbst. Der Plattformbetreiber weist darauf hin, dass er seine Systeme gegen den unbefugten Zugriff Dritter auf die durch ihn gespeicherten Daten mit den derzeit bei ihm vorhandenen Sicherheitssystemen sichert und dass ein absoluter Schutz gegen Angriffe Dritter nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht möglich ist und somit vom Plattformbetreiber nicht geschuldet ist.
4. Finanzierungsanträge und Finanzierungsvermittlung
4.1 Finanzierungsantrag
4.1.1 Der Nutzer kann über die Plattform Finanzierungsanträge gemäß den auf der Plattform angebotenen Optionen stellen.
4.1.2 Mit seiner Antragsstellung gibt der Nutzer ein an den Plattformbetreiber gerichtetes Angebot auf Abschluss eines Finanzierungsvermittlungsvertrages ab.
4.1.3 Der Plattformbetreiber schuldet im Rahmen des Vermittlungsvertrages das Bemühen um eine passende Finanzierungslösung; ein spezifisches Tätigwerden oder ein bestimmter Vermittlungserfolg sind nicht geschuldet. Der Vermittlungsvertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald (i) der Nutzer seinen Antrag per E-Mail zurückzieht, (ii) ein Darlehensvertrag mit einem der Finanzierungspartner erfolgreich abgeschlossen wurde oder (iii) der Plattformbetreiber die Vermittlungsbemühungen mangels Erfolgsaussicht einstellt und den Nutzer hierüber informiert. Eine Rücknahme des Antrags ist für den Nutzer jederzeit möglich, sofern noch kein rechtsverbindlicher Vertragsschluss mit einem Finanzierungspartner erfolgt ist.
4.1.4 Die Nutzung der Plattform ist für den Nutzer kostenfrei. Eine Vermittlungsprovision fällt erst nach erfolgreichem Zustandekommen einer Finanzierung durch den Nutzer an, sofern diese dem Nutzer vorab schriftlich (auf elektronischem Weg in Textform) mitgeteilt und von ihm akzeptiert wurde.
4.1.5 Es ist möglich, dass der Plattformbetreiber darüber hinaus auch noch eine Vermittlungsprovision des Finanzierungspartners erhält. Sollte dies der Fall sein, wird (i) diese Vermittlungsprovision dem Nutzer gegenüber gesondert ausgewiesen und (ii) jedenfalls nicht an den Nutzer weiterbelastet, es sei denn, eine solche Weiterbelastung wird dem Nutzer gegenüber offengelegt.
4.2 Externe Bonitätsauskünfte, Digitaler Kontoblick und Geschäftsunterlagen
4.2.1 Der Plattformbetreiber ist berechtigt, vor der Weiterleitung eines Finanzierungsantrags sowie bei wiederholter Nutzung der Plattform zu angemessenen Zeitpunkten Bonitätsauskünfte über den Nutzer einzuholen. Die Auswahl der hierfür genutzten externen Dienstleister obliegt dem Ermessen des Plattformbetreibers. Des Weiteren ist der Plattformbetreiber berechtigt, Bonitätsauskünfte (z. B. SCHUFA oder Creditreform) über die Mitglieder der Geschäftsleitungsorgane, die wesentlichen wirtschaftlich Berechtigten sowie etwaige Sicherheitengeber des Nutzers einzuholen. Einzelheiten zu den verwendeten Auskunftsdiensten sind der Datenschutzerklärung (https://www.fulfin.com/de/datenschutz/) zu entnehmen.
4.2.2 Vor der Weiterleitung eines Finanzierungsantrags an die Finanzierungspartner führt der Plattformbetreiber eine unverbindliche Vorprüfung durch. Diese umfasst (1) eine digitale Analyse des Geschäftskontos („Open Banking“ / Kontoblick / alternativ Kontoauszüge im .pdf oder .csv Format), insbesondere zur Auswertung von Höhe, Regelmäßigkeit und Herkunft der Zahlungsströme sowie zur Identifikation etwaiger Negativmerkmale (z. B. Zahlungsstörungen) und (2) die Auswertung eingereichter betriebswirtschaftlicher Unterlagen (z. B. BWA, SuSa, Jahresabschlüsse). Der Nutzer berechtigt den Plattformbetreiber, diese Daten sowie die daraus gewonnenen Analyseergebnisse zum Zwecke der Bonitätsermittlung und Kreditentscheidung an die potenziellen Finanzierungspartner weiterzugeben.
4.3 Weiterleitung der zur Verfügung gestellten Daten und anderer Dokumente des Antrags an die Finanzierungspartner
Der Plattformbetreiber wählt auf Grundlage der eingeholten und ihm durch den Nutzer verfügbar gemachten Informationen in Betracht kommende Finanzierungspartner aus, an die er den Finanzierungsantrag des Nutzers weiterleitet. Ein Anspruch auf Weiterleitung eines Antrages besteht nicht. Der Plattformbetreiber kann jederzeit die Bearbeitung des Antrages beenden bzw. pausieren (beispielsweise, wenn begründete Zweifel an der Richtigkeit der Angaben bestehen oder wenn der Nutzer seinen Nutzungsvertrag kündigt oder die Einwilligungen zur Einbeziehung der ihn betreffenden Datenschutzerklärung oder zur Einholung benötigter Daten und Auskünfte bei Dritten widerruft). Bis zur Weiterleitung des Finanzierungsantrages kann der Nutzer die von ihm mitgeteilten Informationen richtigstellen bzw. Zweifel des Plattformbetreibers ausräumen.
4.4 Vermittlung des Darlehensvertrages
Das Zustandekommen eines Darlehensvertrags hängt davon ab, ob ein Finanzierungspartner zustimmt. Die Finanzierungspartner prüfen ihrerseits den Antrag. Dabei stützen sie sich auf die vom Plattformbetreiber übermittelten Informationen (Rating, Bonitätsauskunft, etc.). Der Finanzierungspartner trifft immer eine eigene unabhängige Entscheidung und ist somit nicht verpflichtet, die Finanzierung zu gewähren.
4.5 Elektronische Willenserklärungen
4.5.1 Die für die Nutzung der Plattform sowie für den Abschluss von Verträgen erforderlichen Erklärungen und Zustimmungen werden auf elektronischem Weg abgegeben. Der Nutzer willigt ein, geschäftsbezogene Kommunikation vom Plattformbetreiber auf elektronischem Weg (z. B. per E-Mail oder Systembenachrichtigung) zu erhalten. Im Übrigen gilt Ziffer 9.1.
4.5.2 Soweit gesetzlich keine strengere Form (z. B. Schriftform oder notarielle Beurkundung) zwingend vorgeschrieben ist, genügen elektronische Erklärungen und Zustimmungen der Textform.
4.5.3 Übermittelt der Nutzer Willenserklärungen unter Verwendung seiner Zugangsdaten (z. B. durch elektronische Bestätigung oder E-Mail), werden diese dem Nutzer nach den allgemeinen Grundsätzen der Stellvertretung als eigene Erklärungen zugerechnet. Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
4.5.4 Im Verhältnis zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Finanzierungspartner handelt der Plattformbetreiber bei der Weitergabe von Erklärungen lediglich als Erklärungsbote. Ein etwaiger Darlehens- oder Finanzierungsvertrag kommt ausschließlich und unmittelbar zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Finanzierungspartner zustande, auch wenn der Vertragsschluss technisch über die Plattform vermittelt wird.
5. Risikohinweise
Jeder Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, die Chancen und Risiken des Einsatzes von Fremdkapital in Form einer Finanzierung selbstständig und sorgfältig zu prüfen. Der Plattformbetreiber gibt weder eine Empfehlung ab, noch erbringt der Plattformbetreiber Beratungsleistungen, die über die Vermittlung der Finanzierung hinausgehen.
6. Haftung
Der Plattformbetreiber haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Plattformbetreiber jeweils nur (i) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und (ii) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in letzterem Fall ist die Haftung des Plattformbetreibers jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
7. Zusicherungen und Garantien des Nutzers
Der Nutzer sichert zu und garantiert im Wege eines selbstständigen Garantieversprechens (§ 311 Abs. 1 BGB), dass:
- er ordnungsgemäß gegründet beziehungsweise rechtlich wirksam existent und zutreffend bezeichnet wird;
- die bei Registrierung und Nutzung der Plattform handelnden Personen berechtigt sind, ihn rechtsverbindlich zu vertreten;
- er weder Partei eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags noch Teil einer steuerlichen Organschaft ist;
- in seiner Person zum Zeitpunkt der Antragstellung kein Insolvenzgrund nach §§ 17–19 InsO gegeben ist;
- ihm zum Zeitpunkt der Antragstellung keine anhängigen oder angedrohten Verfahren bekannt sind, die geeignet sind, seine Fähigkeit zur Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Nutzungsvertrag oder aus etwaigen Finanzierungsverträgen zu beeinträchtigen; und
- er Unternehmer i. S. d. § 14 BGB ist und die über die Plattform beantragten Finanzierungen ausschließlich zu unternehmerischen Zwecken nutzt.
8. Laufzeit, Kündigung
8.1 Der durch Abschluss der Registrierung begründete Nutzungsvertrag zwischen dem Nutzer und dem Plattformbetreiber läuft auf unbestimmte Zeit und kann durch Kündigung von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende beendet werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
8.2 Bei einer Kündigung bleiben die bis zum Ende des Nutzungsverhältnisses begründeten Rechte und Pflichten unberührt. Eine Kündigung des Nutzungsverhältnisses hat auf die Wirksamkeit der sonstigen Verträge (insbesondere des Vermittlungsvertrags, Finanzierungsvertrags und etwaige Übertragungsverträge zwecks Refinanzierung) keine Auswirkung.
8.3 Die Kündigung ist per E-Mail zu erklären. Zur Einhaltung des Formerfordernisses nach Ziffer 9.1 genügt die Übermittlung auf elektronischem Wege in Textform.
9. Formerfordernisse
9.1 Sofern nicht anders vereinbart, haben sämtliche Erklärungen, die im Rahmen des mit dem Plattformbetreiber abgeschlossenen Nutzungsvertrags, einschließlich dieser Nutzungsbedingungen, übermittelt werden, in Textform i. S. d. § 126b BGB zu erfolgen.
9.2 Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass etwaige Finanzierungsverträge (insbesondere Darlehens- und Sicherheitenverträge) zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Finanzierungspartner einer qualifizierten elektronischen Form gemäß §§ 126 Abs. 3, 126a BGB bedürfen können. Die jeweiligen Formerfordernisse können sich je nach Finanzierungspartner unterscheiden und sind in den jeweiligen Finanzierungsverträgen geregelt.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Sollten der Nutzer und der Plattformbetreiber individuelle Vereinbarungen treffen, die von diesen Nutzungsbedingungen abweichen oder diese ergänzen, gehen die individuellen Vereinbarungen diesen Nutzungsbedingungen vor.
10.2 Diese Nutzungsbedingungen und das Rechtsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Plattformbetreiber unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Privatrechts, soweit diese zur Anwendbarkeit eines anderen als deutschem materiellen Recht führen würden.
10.3 Soweit rechtlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag und diesen Nutzungsbedingungen ergebenden Rechtsstreitigkeiten (einschließlich der Wirksamkeit des Nutzungsvertrags) München.
10.4 Sollten Bestimmungen des Nutzungsvertrags oder eine zukünftige vertragliche Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Nutzungsvertrags nicht berührt. Das gleiche gilt, soweit sich im Nutzungsvertrag eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Nutzungsvertrags auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen gewollt hätten, soweit sie den Punkt bedacht hätten.