Amazon PAN EU – Verkäufe: Steuerliche Hürden meistern

Wer seine Amazon-Produkte auf der E-Commerce-Plattform erfolgreich platziert hat und stabile Umsätze in Deutschland generiert, für den steht häufig der nächste Schritt an: die Expansion auf europäische Marketplaces, sogenannte PAN EU-Verkäufe. Obwohl das hohe Verkaufspotenzial des EU-weiten Verkaufsraumes auf den ersten Blick verlockend erscheinen mag, müssen auch Hürden im Sinne von Steuerrichtlinien beachtet werden, um schwerwiegende Fehler beim Markteintritt zu vermeiden. Welche verschiedenen Modelle es gibt, um europaweit Waren zu verkaufen und welche steuerlichen Hürden ein Seller im Vorhinein beachten sollte, haben wir für dich zusammengefasst.

Was bedeuten Amazon PAN EU – Verkäufe?

Wer als Amazon-Seller seine Waren auch außerhalb von Deutschland verkaufen will, für den bietet Amazon ein paneuropäisches Versandprogramm (PAN EU) an. Nimmt ein Seller an diesem Programm teil, erlaubt er Amazon die eigenen Waren in folgenden sieben Ländern zu lagern und von dort aus an Kunden in den entsprechenden Ländern zu liefern: Spanien, (Deutschland), Italien, Frankreich, Tschechien, Polen und Großbritannien. Im Wesentlichen birgt das für den Seller drei Vorteile: 

  1. Durch die Lagerung der Produkte im Zielland kann Prime Versand verwendet werden und Kunden erhalten ihre Produkte schneller. 
  2. Da bei PAN EU lediglich nationale Versandkosten anfallen, erhöht sich die Profitspanne für den Seller. 
  3. In der Verkäuferzentrale des Sellers kann der gesamte europäische Lagerbestand übersichtlich angezeigt werden, statt mehrerer Einzelbestandsanzeigen.

Aktiviert werden kann die PAN EU-Funktion innerhalb der Amazon-Verkäuferzentrale in den Einstellungen. Wer die Funktion aktiviert, muss allerdings beachten, dass sobald das Kästchen in der Verkäuferzentrale angeklickt wird und damit der europaweite Versand aktiviert wird, beginnt Amazon mit der europaweiten Einlagerung der Waren. Daher sollte sich der Seller vor der Aktivierung über alle Konsequenzen im Klaren sein.

Andere Möglichkeiten des europaweiten Warenverkaufs

  1. European Fulfillment Network (EFN)
  2. Central Europe Programme

Der Unterschied zwischen Amazon PAN EU und EFN

Wer Waren europaweit verkaufen möchte, kann neben der PAN EU-Funktion auch auf Amazons European Fulfillment Network (EFN) zurückgreifen. Ebenso wie beim PAN EU Verkauf hat man als Seller auch beim EFN lediglich einen Lagerbestand für ganz Europa. Der Unterschied zwischen beiden Programmen besteht im Lagerort. Während bei PAN EU die Waren im Verkaufsland gelagert und von dort verschickt werden, wird beim EFN-Modell die Ware aus dem Herkunftsland zum Endkunden verschickt. Das bedeutet zum einen eine längere Versandzeit für den Kunden und zum anderen höhere Versandkosten für den Seller.

Der Unterschied zwischen Amazon PAN EU und Central Europe Programme

Nutzt man den Amazonservice “Central Europe Programme” so werden die Waren in den Versandzentren in Deutschland, Tschechien und Polen gelagert. Empfohlen wird die Nutzung des Central Europe Programme ab dem Verkauf von 500 Einheiten pro Monat. Durch die Lagerung in 3 Versandzentren (bei PAN EU 7 Versandzentren) wirkt auch hier der Vorteil der geringeren Versandkosten.

Paneuropäischer Versand: Steuerlichen Hürden meistern

Umsatzsteueranmeldung an allen Lagerorte

Wer Waren in einem europäischen Land lagert, wird umsatzsteuerpflichtig. Wer also einmal die PAN EU-Funktion in seinem Verkäuferkonto aktiviert hat, wird für das gesamte Kalenderjahr in jedem Land, in dem Waren lagern, umsatzsteuerpflichtig – und zwar vom ersten Tag der Lagerung an. Daher müssen sich Seller, die den paneuropäischen Versand nutzen, zwingend rechtzeitig (4-8 Wochen Vorlaufzeit) um eine Umsatzsteuernummer und ggf. weitere (länderspezifische) Steuernummern kümmern – für alle der sieben oben genannten Länder. Die Anmeldung ist in einigen dieser Länder sehr einfach, wie z.B. in Großbritannien. In machen, wie z.B. in Tschechien sowie in Polen müssen die notwendigen persönlichen sowie gewerblichen Dokumente jedoch übersetzt und notariell beglaubigt werden. In Spanien muss neben der Umsatzsteuernummer auch eine normale Steuernummer separat beantragt werden. Je nach Land variiert der Aufwand sowie die Zeit bis zum Erhalt aller notwendigen Dokumente (4-8 Wochen). Genau wie bei der PAN EU-Funktion wird ein Seller auch beim Central Europe Programme umsatzsteuerpflichtig. So muss sowohl in Tschechien als auch in Polen eine Umsatzsteuernummer beantragt werden, stetig Umsatzvoranmeldungen sowie Intrastat-Meldungen (Innergemeinschaftliche Handelsstatistik-Meldungen) getätigt werden. 
Beim EFN-Modell hingegen werden Waren nicht im Zielland, sondern im Herkunftsland gelagert und von dort an das Zielland versandt, sobald ein Kunde ein Produkt bestellt. Eben genannte Steuerverpflichtungen im EU Ausland sind dann nicht relevant. 

Höhe und Abfuhr der Umsatzsteuer

Ziel der Mehrwertsteuer innerhalb der EU ist es zwar, den innereuropäischen Handel so fair wie möglich zu gestalten und die Steuerzahlungen in der EU zu vereinfachen, die Steuervorschriften sowie -regelungen sind jedoch von Land zu Land unterschiedlich. So hat beispielsweise jeder Mitgliedstaat seine eigenen Mehrwertsteuersätze – Der Standard-Mehrwertsteuersatz beträgt mindestens 15% und der ermäßigte Mehrwertsteuersatz mindestens 5%. Wer also Waren in einem EU-Mitgliedstaat lagert, weil er beispielsweise mittels Amazon PAN EU oder Central Europe Programme Waren verkauft, muss in allen Ländern, in denen Waren gelagert werden Umsatzsteuervoranmeldungen tätigen und die Umsatzsteuer in der Höhe des jeweiligen Satzes abführen. Lediglich beim EFN-Modell muss die Mehrwertsteuer aufgrund des zentralen Lagerortes nur im Herkunftsland abgeführt werden.

Fazit

Auch wenn paneuropäische Verkaufsmodelle auf den ersten Blick mit einigen Hürden im Sinne von Steuerrichtlinien verbunden sind, lohnt sich der europaweite Verkauf für die meisten Seller, sobald dieser im Inland stabile Umsätze (über 500 Einheiten pro Monat) generiert. In den meisten Fällen wird der zusätzliche Zeitaufwand durch erhöhte Bestellmengen wettgemacht und die Gewinne können nachhaltig gesteigert werden. Trotzdem sollen die steuerlichen Aufgaben ernst genommen werden und Änderungen im Steuergesetz stets genauestens beobachtet werden um ggf. schwerwiegende Fehler zu vermeiden. Wer sich selbst unsicher fühlt, kann verschiedene Prozesse an Drittdienstleister auslagern. SPACEGOATS beispielsweise hilft Sellern bei der Expansion auf allen europäischen Marketplaces. So wird der Arbeitsaufwand des Sellers reduziert und Fehler vermieden.

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