Gastbeitrag von Wolfgang Dykiert über Öffentliche Förderprogramme

Öffentliche Fördermittel – nicht sexy aber hilfreich. Gerade in der Pre-Seed und Seedphase eines Unternehmens können Förderprogramme dazu beitragen den Proof-of-Concept und den Proof-of-Market zu erreichen, ohne Venture Capital Partner oder Business Angel einbinden zu müssen. Aber nicht nur Startups profitieren von öffentlichen Fördermitteln – auch Bestandsunternehmen können in den verschiedenen Phasen des Unternehmens Fördermittel in Anspruch nehmen. 

Die staatliche Finanzierungs- und Fördermittellandschaft in Deutschland teilt sich in zwei Bereiche auf: Öffentlich geförderte Darlehen und nicht rückzahlbare staatliche Zuwendungen. Förderangebote stehen Unternehmen in fast jeder Phase der Unternehmensentwicklung zur Verfügung. 

Es gibt in Deutschland rund 3.000 verschiedene Fördermittelprogramme. Sie dienen als Subvention zur Erreichung von volkswirtschaftlichen oder politischen Zielen und werden vom Staat reguliert. 

Die richtigen Programme zu identifizieren und sie zu einer tragfähigen Finanzierungsstrategie zusammen zu fügen, gleicht einem Dschungel. Dieser Beitrag soll dem Leser einen Einblick in das Fördermittelsystem von Bund und Ländern und  eine Grundorientierung über die Fördermittellandschaft geben. 

1. Öffentlich geförderte Darlehen

Egal ob sich ein Unternehmen in der Gründungs-, Wachstums- oder Festigungsphase befindet – in der Regel hat es immer einen Finanzierungsbedarf für Investitions- und/oder Betriebsmittel. Benötigst auch Du eine individuell angepasste Finanzierung für Dein Unternehmen? Dann stelle unverbindlich einen Antrag und lass Dir von unseren Experten ein Angebot gestalten. 

Wenn der Finanzmittelbedarf weder über Eigenkapital aus dem laufenden Cash-flow, noch über alternative Finanzierungwege (z.B. Leasing, Factoring, Mikrofinanzierung) finanziert werden kann, bleibt meist nur der Weg zur Hausbank übrig. 

Hier stehen Unternehmen, je nach Höhe und geplanter Laufzeit, folgende Möglichkeiten zur Auswahl: 

  • Kurzfristiger Finanzmittelbedarf
    • Kontokorrentkredit
    • Genehmigte Überziehung
  • Mittel- bis langfristiger Finanzmittelbedarf
    • Aval
    • Hausbankdarlehen

Die Bewilligung eines Darlehensantrages durch die Hausbank hängt in der Regel von der Bonität des Unternehmens, d.h. von der Risikobewertung durch die Hausbank ab. Häufig wird die Bewilligung an ausreichende Sicherheiten geknüpft. Die Darlehenskonditionen spiegeln dabei die Qualität der Sicherheiten wider. 

Um das Risiko der Hausbank zu reduzieren, können zusätzlich öffentliche Förderprogramme z.B. der Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und/oder des jeweiligen Landesförderinstitutes beantragt werden. Dabei übernehmen die Förderbanken gegenüber der Bank innerhalb bestimmter Grenzen Garantien (z.B. Ausfallbürgschaft oder Haftungsfreistellungen). Ziel dieser Förderdarlehen ist es, die Banken von Risiken der Kreditvergabe zu entlasten und so deren Kreditvergabebereitschaft zu erhöhen.

Der Zugang zu diesen Förderdarlehen ist allerdings nur über die Hausbank möglich (sog. Hausbankprinzip). Es gibt demnach keine direkte Geschäftsbeziehung zwischen Förderbank und Kreditnehmer. Das setzt die Bereitschaft der Hausbank voraus, gemeinsam mit dem Unternehmen ein Förderdarlehen zu beantragen. 

2. Zuschüsse

Zuschüsse sind nicht rückzahlbare Zuwendungen. In der Regel handelt es sich dabei um anteilige Zuwendungen, d.h. das Unternehmen muss einen entsprechenden Eigenanteil aufbringen und nachweisen. Dieser Eigenanteil kann auf verschiedene Art und Weise erbracht bzw. nachgewiesen werden:

  • Eigen- oder Beteiligungskapital
  • Fremdkapital (auch geförderte Darlehen und Gesellschafterdarlehen)
  • Nachweise über Auftragsvorfinanzierungen
  • Laufende Liquidität (Umsatzerlöse)

Meistens werden Zuschüsse nachschüssig ausgezahlt. Das bedeutet, dass das Unternehmen in Vorleistung gehen muss und erst gegen Vorlage des Zahlungs- bzw. Verwendungsmittelnachweises den Zuschussbetrag rückwirkend ausbezahlt bekommt. Einzelne Förderprogramme weichen davon ab, insbesondere wenn es sich um Zuschüsse für den Betriebsmittelbedarf handelt. 

Ebenso wie bei staatlich geförderten Darlehen besteht auf Zuschüsse kein Rechtsanspruch und das Vorhaben, für das eine Förderung beantragt werden soll, darf noch nicht begonnen sein. Doppelförderungen müssen auf jeden Fall vermieden werden, d.h. ein Vorhaben kann nicht über zwei oder mehrere Fördermittelprogramme bezuschusst werden. Das gilt insbesondere für den Eigenanteil (Ausnahme: Finanzierung durch ein staatlich gefördertes Darlehen).

Wer fördert?

Die meisten Fördermittel können kleine und mittelständische Unternehmen (KMU´s) bzw. Startups bei Land, Bund und/oder EU beantragen; in Einzelfällen bieten auch Kommunen eigene Förderprogramme an.

Innerhalb von Bund und Land sind die einzelnen Fachministerien (Bundes- und Landesministerien) im Rahmen ihrer Ressortverantwortung für die Ausschreibung und Auszahlung von Fördermitteln zuständig. 

Neben den Fachministerien ist auf Bundesebene die KFW Förderbank ein weiterer Fördermittelpartner der deutschen Wirtschaft.

Wo kann man sich informieren?

Auf Bundesebene bietet das zentrale Förderportal (www.foerderportal.bund.de) den optimalen Überblick.

Über die Förderdatenbank des Bundes (www.foerderdatenbank.de) können sich Unternehmen über Förderprogramme der Länder und der Europäischen Union informieren.

Zusätzlich bietet der Bundesanzeiger die Möglichkeit sich tagesaktuell über neueste Fördervorhaben zu informieren. 

Wer kann Förderprogramme beantragen?

Jedes bereits gegründete kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit Sitz in Deutschland kann Fördermittel der Bundesregierung bzw. der verschiedenen Bundesministerien beantragen; auf Landesebene gilt entsprechendes, d.h. ein Unternehmen mit Sitz in Bayern kann Fördermittel des Freistaates Bayern beantragen. 

Eine Ausnahme davon stellt das EXIST-Gründerstipendium dar. Das EXIST-Gründerstipendium unterstützt Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die ihre Gründungsidee realisieren und in einen Businessplan umsetzen möchten. Im  Unterschied zu den übrigen Förderprogrammen, darf das Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht gegründet worden sein. 

3. Beteiligungen

Neben öffentlich geförderten Darlehen und Zuschüssen gibt es noch eine dritte Form der Unterstützung durch den Staat: die (stille) Mittelstandsbeteiligung bzw. institutionelles Venture Capital. Die Voraussetzungen und Beteiligungshöhen variieren von Bundesland zu Bundesland. Die ersten Informationen und die konkreten Ansprechpartner können über das jeweilige Landes-Förderinstitut erfragt werden.

Institutionelles Venture Capital (sowohl als Lead-Investor wie auch als Co-Investor möglich) hat folgende Vorteile:

  • Kein Exitdruck aufgrund von Fondslaufzeiten
  • Keine Zielkonflikte aus Fondsmechaniken
  • Kein Fundraising mit Liquiditätsengpässen

4. (Mikro-)Mezzaninekapital

Mezzaninkapital stellt im rechtlichen und wirtschaftlichen Sinne eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital dar. Mit einer Mikromezzaninbeteiligung wird dem Unternehmen wirtschaftliches Eigenkapital zugeführt, ohne dass dem Kapitalgeber ein Stimm- bzw. Einflussnahmerecht zusteht. Durch das zugeführte Kapital wird das Rating verbessert und neuer Kreditspielraum geschaffen.

Kleine und junge Unternehmen finden nur eingeschränkt Zugang zu kleineren Mezzaninförderungen. Mit dem Mikromezzaninfonds wird die Kapitalkraft von Klein- und Kleinstunternehmen gestärkt.

5. Bürgschaft

Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite, die wegen mangelnder bankmäßiger Sicherheiten ansonsten nicht gewährt werden könnten, können in einigen Bundesländern über staatliche Bürgschaften verbürgt werden. Sie decken so einen Teil des Kreditrisikos der Hausbank ab und sorgen so dafür, dass auch Unternehmen mit unzureichenden Sicherheiten Förderdarlehen nutzen können.

Über den Autor:

Wolfgang Dykiert berät seit fast 30 Jahren mittelständische Unternehmen und seit über 15 Jahren Startups. Gründer*innen steht er von der Vorgründungsphase über die Finanzierungsphase bis zum Markteintritt bzw. zur Wachstumsphase beratend zu Seite. Er unterstützt Startups darin ihr Geschäftskonzept ganzheitlich zu betrachten, in einen tragfähigen Finanzplan zu überführen und ein Finanzierungskonzept zu erarbeiten. In Deutschland stehen Gründern*innen wie auch für KMU´s nahezu 3.000 öffentliche Förderprogramme zur Verfügung. Wolfgang Dykiert sucht für seine Mandanten die optimalen Förderprogramme und unterstützt sie bei der Antragstellung. Darüber hinaus begleitet er sie bei der Beantragung öffentlicher Finanzierungshilfen. Erfahre hier mehr.

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