Rechtsform für den Onlineshop wählen – Was ist zu beachten?

Rechtsform_Onlineshop_E-Commerce

Die Wahl der richtigen Rechtsform für einen Onlineshop ist oftmals eine Frage des Haftungsrisikos, daher ist es nicht verwunderlich, dass im Jahr 2022 laut Statistik rund 56% der 1.000 größten Online-Shops in Deutschland als GmbH geführt wurden und weitere knapp 17 % als GmbH & Co. KG.

Wer einen Onlineshop gründet oder einen bestehenden Online-Shop führt, rechtlich sicher aufgestellt sein möchte, ist mit einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder einer UG, der kleinen Variante der herkömmlichen GmbH, gut beraten. Diese Rechtsformen bieten durch eine beschränkte Haftung ein verlässliches Maß an Absicherung für den Unternehmensinhaber.

Jedoch möchte nicht jeder Händler bei Gründung unmittelbar eine GmbH eröffnen, da neben dem Haftungsrisiko auch weitere Faktoren wie beispielsweise Unternehmensgröße, Eigenkapital, Art der Produkte, Besteuerung und Anzahl der Gesellschafter eine wichtige Rolle bei der Wahl der richtigen Rechtsform für einen Onlineshop spielen. 

Ob EinzelunternehmenGbROHGKG, AGUG oder GmbH als Rechtsform für einen Onlineshop sinnvoll ist, kann nur durch die Abwägung des Haftungsrisikos, der Besteuerung und des organisatorischen Aufwands geklärt werden. Demnach bieten die verschiedenen Unternehmensformen stets Vor- und Nachteile für Dein unternehmerisches Vorhaben. Worauf Du unbedingt achten solltest, erläutern wir Dir im Folgenden.

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Welche rechtlichen Risiken bestehen für Online-Händler?

Unglücklicherweise ist das Betreiben eines Onlineshops auch mit zahlreichen Risiken verbunden, die Händler vorab berücksichtigen sollten. Bei der Wahl der richtigen Rechtsform für den Onlineshop geht es demnach vor allem um eine rechtliche Absicherung für den Unternehmer. Daher stellt sich notwendigerweise die Frage, welche Rechtsrisiken für Online-Händler überhaupt entstehen können. 

Zu den größten Gefahren beim Betreiben eines Onlineshops zählen vor allem: 

  1. Vermögensschäden
  2. Personen- und Sachschäden
  3. Produktschäden und/oder Gebäudeschäden (Lager, Büro)
  4. Diebstahl
  5. IT-Sicherheitslücken und Hackerangriffe (z.B. auch DSGVO-Verstöße) 

Bei unzureichender Absicherung können Vermögens-, Personen und/oder Sachschäden schnell die Existenz eines Unternehmens und sogar die private Existenz gefährden. Aus diesem Grund ist es wichtig, von Anfang an die richtige Rechtsform zu wählen, wenn man mit einem eigenen Shop im E-Commerce aktiv ist. Gelangen sensible Kundendaten durch Hackerangriffe in die falschen Hände oder verletzen fehlerhafte Produkte den Verbraucher, können schnell Schadensersatzansprüche in vierstelliger Höhe entstehen. 

Ebenso können Diebstahl, Schäden im Warenlager oder Markenrechts- und Urheberrechtsverletzungen das Geschäfts- als auch das Privatvermögen eines Händlers gefährden. Die Wahl der richtigen rechtlichen Form des Unternehmens und auch ein ausreichender Versicherungsschutz können in diesen Fällen das Risiko reduzieren sowie Schäden regulieren.

Wichtige Kriterien bei der Wahl der Rechtsform für einen Onlineshop

Bevor man die richtige Entscheidung bei der Wahl der richtigen Betriebsform treffen kann, müssen einige wichtige Fragen geklärt werden. In diesem Zusammenhang sind folgende Kriterien entscheidend: 

  • Welches Haftungsrisiko besteht?
  • Sind andere Gesellschafter beteiligt?
  • Mit welcher Besteuerung und Steuern muss ich rechnen?
  • Art der Produkte: Können Personen- oder Sachschaden auftreten?
  • Mit welcher Umsatzhöhe ist zu rechnen?
  • Wer soll die Entscheidungsbefugnisse haben? 
  • Wie viel Eigenkapital kann und möchte man aufbringen?
  • Ist ein Eintrag ins Handelsregister notwendig?
  • Wie hoch ist der bürokratische Aufwand?
  • Sind Nachfolgeregelungen für das Unternehmen wichtig?
  • Sollen weitere Investoren eingebracht werden?

Jeder Onlineshop ist anders, daher spielen bei der Entscheidung unterschiedliche Merkmale eine Rolle. Neben der Art der Haftung sind auch das Mindestkapital, der Eintrag im Handelsregister sowie die Gründungskosten wichtig für Onlinehändler. Dabei müssen die Vor- und Nachteile der einzelnen Unternehmensarten stets im Hinblick auf den jeweiligen Onlineshop mit seinen individuellen Charakteristika (Produkte, Kunden, Umsatz usw.) bewertet werden.

Welche Rechtsformen kommen für einen Onlineshop in Frage?

Wer einen Onlineshop betreibt, ist gewerblich tätig. Aus diesem Grund ist das Betreiben eines Onlineshops ohne Gewerbe rechtlich nicht möglich; somit ist vorab eine Gewerbeanmeldung notwendig. Anschließend kann die gewünschte rechtliche Form gewählt und alle notwendigen Schritte in die Wege geleitet werden. Man unterscheidet hierbei zwischen Gesellschaften mit beschränkter und unbeschränkter Haftung sowie der Art der Unternehmung (Einzelunternehmen, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft). 

Für einen schnellen und unkomplizierten Start ins E-Commerce-Business entscheiden sich viele Händler zunächst für die Gründung eines Einzelunternehmens (e.K. oder e.U.) oder die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Jedoch haften die Gesellschafter in diesen Fällen auch mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Dies gilt sowohl für den eingetragenen Kaufmann (e.K.) als auch den eigetragenen Unternehmer (e.U.) und die Gesellschafter der offenen Handelsgesellschaft (OHG).

Prinzipiell kann man mit einem Gewerbeschein schnell und einfach einen Onlineshop eröffnen und betreiben. Es besteht allerdings oftmals ein hohes Haftungsrisiko und man sollte deshalb, wenn möglich, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder die Unternehmensgesellschaft (UG) als Rechtsform wählen. Hierbei ist die Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt. Bei einer GmbH & Co. KG ist die Haftung des Komplementärs auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt und beim Kommanditisten auf die Einlage. Bei der Aktiengesellschaft (AG) ist die Haftung auf den Anteil des Aktionärs beschränkt. 

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, einen Onlineshop in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft (KG) zu führen, wobei auch hier für mindestens einen Komplementär eine persönliche Haftung besteht.

Das Einzelunternehmen als Rechtsform für den Onlineshop

Das Einzelunternehmen gilt als die einfachste und unkomplizierteste Unternehmensform und ist bereits mit einer Gewerbeanmeldung eröffnet – ein Grund, weshalb diese Rechtsform bei Onlinehändlern sehr beliebt ist. Obwohl der Einzelunternehmer persönlich mit seinem Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten haftet, was als signifikanter Nachteil dieser Unternehmensform zu nennen ist, gibt es auch einige Vorteile, welche das Einzelunternehmen als Rechtsform für einen Onlineshop mit sich bringt.

Folgende Vorteile sprechen bei der Gründung eines Onlineshops für die Wahl der Rechtsform Einzelunternehmen:

  • Günstig: Kein Mindestkapital für die Gründung erforderlich
  • Einfach: Geringer bürokratischer Aufwand
  • Selbstständig: Alleinige Entscheidungskraft und Verfügung über das Betriebsvermögen
  • Schnell: Keine Absprache mit Partnern notwendig; Entscheidungen können schnell erfolgen
  • Unkompliziert: Buchhaltung und Steuererklärung durch Einnahme-Überschuss-Rechnung (doppelte Buchführung bzw. Bilanzierung ab 50.000 € Gewinn)
  • Steuerbefreit: Gewerbesteuer ab 24.500 € Gewinn
  • Keine Gewinnteilung notwendig (vorteilhaft bei Darlehensanfragen bei Banken)

Demgegenüber sprechen allerdings auch einige Nachteile für die Wahl eines Einzelunternehmens:

  • Finanzielles Risiko durch unbeschränkte Haftung mit dem Privatvermögen
  • Überlastung und Überschuldung möglich

Als eingetragener Kaufmann (e.K.) einen Onlineshop betreiben

Erreicht ein Einzelunternehmer einen höheren Umsatz als 250.000 € und hat mehr als 5 Mitarbeiter, besteht für ihn die Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister. Diese Eintragung kann jedoch auch auf Wunsch erfolgen, indem der Einzelunternehmer sich als eingetragenen Kaufmann (e.K.) registrieren lässt. Allerdings ist diese Rechtsform bei Onlineshops sehr selten, da sie nur wenige Vorteile mit sich bringt und für den Kaufmann nach wie vor eine Haftung mit dem gesamten Privatvermögen besteht. 

Wer eine Handelsregistereintragung vornehmen muss, gründet als Einzelunternehmer meist eine Unternehmensgesellschaft (UG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), um von einer Limitierung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen zu profitieren.

Personengesellschaften 

Sobald sich mehr als zwei Personen zusammenschließen, um ein Handelsunternehmen zu führen, kann eine Personengesellschaft gegründet werden. In diesem Fall kann der Onlineshop in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft (KG), der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder als offene Handelsgesellschaft (OHG) geführt werden. Anders als bei der Kapitalgesellschaft ist die Personengesellschaft keine juristische Person, d.h. dass die Gesellschafter persönlich und uneingeschränkt mit dem Privatvermögen haften. Bei einer Kommanditgesellschaft (KG) haftet jedoch nur der Komplementär uneingeschränkt und persönlich, der Kommanditist ist beschränkt haftbar und kommt nur in Höhe seiner Einlage für Verbindlichkeiten auf. 

Des Weiteren sind aber für die einzelnen Unternehmensformen weitere Feinheiten und besondere Merkmale zu beachten, welche wir im Folgenden erläutern.

Onlineshop mit der Rechtsform Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Wird ein Onlineshop als GbR betrieben muss jeder Gesellschafter eine Gewerbeanmeldung vornehmen, da es sich um eine gewerbepflichtige Tätigkeit handelt. Ein wesentlicher Unterschied der GbR zu den anderen beiden Formen von Personengesellschaften – OHG und KG – liegt darin, dass die GbR nicht ins Handelsregister eingetragen werden muss und dem BGB unterliegt. 

Die Online-Händler gelten als zwei Einzelunternehmer, die den Shop zusammen betreiben. 

Merkmale der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR):

  • Gesellschafter haften persönlich und uneingeschränkt für Verbindlichkeiten
  • Gewinnaufteilung unter den Gesellschafter
  • GbR wird unter gemeinschaftlicher Geschäftsführung aller Geschäftsführer geführt
  • Die GbR unterliegt der Gewerbesteuer 
  • Kein Grundkapital oder Gesellschaftervertrags notwendig
  • Buchhaltung und Steuererklärung mit Einnahme-Überschuss-Rechnung (doppelte Buchführung bzw. Bilanzierung ab 50.000 € Gewinn) 
  • Nach Ablauf des Geschäftsjahrs muss eine getrennte Ermittlung und Meldung der Gewinnanteile der Gesellschafter erfolgen
  • Gewerbesteuer ab 24.500 € Gewinn
  • Keine rechtskräftige Firma, daher keine Firmen- und Fantasienamen möglich

Hinweis

Sobald die GbR einen Umsatz von mehr als 250.000 € erwirtschaftet, mehr als 5 Mitarbeiter hat und ein Betriebsvermögen von mehr als 125.000 € hat, wird sie zur (OHG).  

Registrierung des Onlineshop als offene Handelsgesellschaft (OHG)

Anders als bei der GbR bedarfs es bei einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) der Eintragung im Handelsregister und eines Gesellschaftsvertrags.

Merkmale der OHG:

  • Eintragung im Handelsregister 
  • Kein Grundkapital
  • Gründung durch Beurkundung eines Notars
  • Gesellschaftsvertrag zwischen den Gesellschaftern
  • Geschäftsführung durch mehrere Geschäftsführer
  • Haftung der Gesellschafter mit Privat- und Geschäftsvermögen
  • Höhere Kreditwürdigkeit aufgrund Haftung mit Privat- und Geschäftsvermögen
  • Rechtskräftige Firma, d.h. die Gesellschafter können einen Firmennamen wählen
  • Jahresabschluss inklusive Bilanz notwendig
  • Gewerbesteuerpflicht

Die OHG als Rechtsform für den Onlineshop zu wählen, lohnt sich dann, wenn mehrere Personen als gleichberechtigte Gesellschafter fungieren möchten.

Kommanditgesellschaft (KG) als Unternehmensform für einen Onlineshop

Diese Rechtsform ist im E-Commerce eher selten anzutreffen. Eine Kommanditgesellschaft (KG) hat einen Kommanditisten und mehrere Komplementäre, wobei der Kommanditist der Kapitalgeber des Unternehmens ist und mit der Einlage haftet. Der Komplementär haftet demgegenüber unbeschränkt mit seiner Einlage und seinem Privatvermögen. Bei der Gründung der KG müssen die Gesellschafter einen Gesellschaftsvertrag aushandeln. Außerdem ist jeder Gesellschafter dazu verpflichtet, sich im Handelsregister einzutragen. 

Weitere Merkmale einer Kommanditgesellschaft (KG):

  • Uneingeschränkte Haftung des Komplementärs mit Geschäfts- und Privatvermögen
  • Beschränkte Haftung für den Kommanditisten mit seiner Einlage
  • Kein Mindestkapital für die Gründung notwendig
  • Das Firmenkapital sind die Einlagen der Gesellschafter
  • Der Komplementär ist die Geschäftsleitung, welcher dem Kommanditisten die gesellschaftliche Vertretung oder Prokura zuweisen kann
  • Bilanz- und gewerbesteuerpflichtig

Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften wie die Unternehmensgesellschaft (UG)Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaft (AG) gelten als Körperschaft des privaten Rechts, wobei die Kapitalgesellschaft als juristische Person jedoch spezifische Rechte und Pflichten hat. Die Rahmenbedingungen werden im Gesellschaftsvertrag geregelt. Neben der AG und der GmbH gibt es in Deutschland zudem noch die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

Bei der Gründung wird bei allen Formen der Kapitalgesellschaft Stammkapital benötigt; bei der GmbH 25.000 € und bei der AG sowie bei der KGaA 50.000 €. 

Die Unternehmensgesellschaft (UG) kann bereits mit einem Mindestkapital von 1 € gegründet werden. Bei den Kapitalgesellschaften ist die Haftung auf das Geschäftsvermögen begrenzt. Im Hinblick auf Steuern sind Kapitalgesellschaften zur Körperschaftssteuer verpflichtet. 

Onlineshop als Unternehmensgesellschaft (UG (haftungsbeschränkt))

Im Grunde genommen, handelt es sich bei einer Unternehmensgesellschaft (UG (haftungsbeschränkt)) um eine sogenannte Mini-GmbH, da sie ihr hinsichtlich BeurkundungEintrag ins HandelsregisterHaftung und Besteuerung ähnlich ist. 

Besonders praktisch ist jedoch, dass die Mindeststammeinlage von 25.000 € entfällt und eine Gründung bereits mit 1 € möglich ist. Jedoch muss man mindestens 25 % der Gewinne als Rücklage als Stammkapital einzahlen. Sobald das für eine GmbH nötige Stammkapital in Höhe von 25.000 € erreicht ist, kann die UG (haftungsbeschränkt) per Beschluss in eine GmbH umgewandelt werden. Wer also keine Abstriche im Hinblick auf die Haftungsbeschränkung machen möchte, sollte eine UG (haftungsbeschränkt) gründen. 

Diese Rechtsform ist für Dich bei der Eröffnung eines Onlineshops besonders interessant, wenn Du mit wenig Eigenkapital Dein E-Commerce-Business startest. Nichtsdestotrotz sollte, wenn möglich, nicht auf Stammkapital verzichtet werden. Es wird empfohlen mindestens 1.500 € zur Verfügung zu haben, um beispielsweise Rechnungen von Zulieferern zahlen zu können. Solltest Du finanzielle Unterstützung, beispielsweise bei der Warenfinanzierung benötigen, bietet fulfin Dir interessante Finanzierungslösungen zu lukrativen Konditionen.

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Onlineshop als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Im E-Commerce ist die beliebteste Rechtsform die GmbH. Ein überwiegender Prozentsatz der größeren Shops werden in dieser rechtlichen Form betrieben. Neben der vorteilhaften Haftungsbeschränkung hat die GmbH außerdem den Vorteil, dass sie in Deutschland einen guten Ruf hat, was vielen Onlineshop-Betreibern sowie ihren Kunden wichtig ist. Mit einer GmbH assoziieren Kunden Erfolg und Vertrauen; sie signalisiert, dass es sich um ein namhaftes, seriöses und etabliertes Online-Unternehmen handelt. Sie ist immer dann die richtige Wahl als Rechtsform für einen Onlineshop, wenn ein hohes Haftungsrisiko besteht.

Merkmale einer GmbH: 

  • GmbH ist eine juristische Person
  • flexibel gestaltbare Gesellschaftsverträge
  • Haftung beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen
  • Mindestkapital von 25.000 € benötigt
  • ab 2 Gesellschaftern ist eine Aufteilung der Stammeinlage möglich
  • Eintrag im Handelsregister
  • notarielle Beurkundung
  • zur Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer verpflichtet
  • späterer Verkauf der Gesellschaft ist unkompliziert 

Wer mit einem hohen Haftungsrisiko rechnet oder mit Kreditgebern über Darlehen verhandeln möchte, sollte eine GmbH gründen. Obwohl die Haftung beschränkt ist, haftet der Geschäftsführer dennoch mit seinem Privatvermögen, wenn er gegen den Gesellschaftsvertrag verstößt oder seine Sorgfaltspflicht verletzt. Durch die beschränkte Haftung der GmbH wird bei der Aufnahme einer Finanzierung oft die private Haftung des Geschäftsführers vorausgesetzt.

Einen Onlineshop als Aktiengesellschaft (AG) betreiben

Ebenso handelt es sich bei der Aktiengesellschaft um eine juristische Person, welche mit dem Geschäftsvermögen haftet und von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden kann. Diese müssen aber nicht ins Handelsregister eingetragen werden. Aufgrund ihrer organisatorischen Komplexität finden sich kaum Onlineshops, welche in Form einer Aktiengesellschaft betrieben werden.

Weitere Merkmale der Aktiengesellschaft

  • Mindestkapital für die Gründung beträgt 50.000 € (Aufteilung in Aktien)
  • Gesellschaftsvertrag ist erforderlich
  • Die AG hat gesetzlich vorgeschriebene Organe (Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung)
  • Uneingeschränkte Vertretung der AG ist der Vorstand
  • Die Kontrolle des Vorstands obliegt dem Aufsichtsrat 
  • Die AG haftet beschränkt mit dem Gesellschaftsvermögen; jeder Aktionär mit seiner Einlage
  • Die AG ist zur Abgabe der Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer verpflichtet
  • Die Nachfolge ist einfach, da die Gesellschaft durch Aktienverkauf übertragbar ist 

Gegenüber der GmbH bietet eine AG einige Vorteile. Durch eine unkomplizierte Übertragung der Anteile können sich Gesellschafter problemlos am Unternehmen beteiligen und aufgenommen werden. Ebenso können im Aufsichtsrat Experten oder Geschäftspartner als Mitglieder aufgenommen werden. Ferner bestehen mehr Möglichkeiten zur Eigenkapitalbeschaffung und das Image ist besser als bei einer GmbH. 

Zu den Nachteilen zählen vor allem die umfangreichen Gründungsformalitäten, das hohe Grundkapital, die Organbesetzungspflicht und Prüfungspflichten.  

Alternative: Die „kleine AG“

Sie hat eine geringere Anzahl an Aktionären und kann von nur einem Aktionär gegründet werden. Ihr werden Erleichterungen bezüglich der Zusammensetzung des Aufsichtsrates und der Publizitätspflichten eingeräumt. Ferner ist sie nicht an der Börse notiert.

Die GmbH & Co. KG als Rechtsform für einen Onlineshop

Eine Kombination zweier Unternehmensformen ist die GmbH & Co. KG, bei welcher die unbeschränkte Haftung des Komplementärs durch die GmbH als juristische Person ersetzt wird. Demzufolge übernimmt die GmbH die Haftung des Komplementärs, wodurch seine Haftung auf das Stammkapital bzw. Firmenvermögen der GmbH begrenzt wird. Hierbei handelt es sich nicht um eine Kapitalgesellschaft, sondern eine Sonderform der Personengesellschaft.

Eine GmbH & Co. KG bietet den Vorteil, dass 

  • Gesellschafter sich aus operativen Geschäften zurückhalten können, aber trotzdem investieren können
  • Fremd- und Eigenkapital flexibler ist
  • Die Nachfolge der Gesellschafter im Todesfall des Komplementärs geregelt ist

Nachteile der GmbH & Co.KG sind:

  • Hohe Gründungskosten für zwei Unternehmen
  • Hoher organisatorischer und bürokratischer Aufwand

Obwohl die GmbH & Co.KG eher selten als Rechtsform für einen Onlineshop gewählt wird, gibt es doch einige Shops mit diesem Geschäftsmodell.

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Besondere Rechtsformen für Onlineshops

Des Weiteren gibt es noch einige nennenswerte “exotische” Unternehmensformen, die eher selten zu finden sind. Dennoch möchten wir sie der Vollständigkeit halber nennen. Als drei weitere Formen der Personengesellschaft sind die stille Gesellschaft, die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) und die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) zu nennen. Allerdings ist die stille Gesellschaft keine Handelsgesellschaft. 

Ein weiterer Spezialfall ist die eingetragene Genossenschaft, welche weder eine Personen- noch eine Kapitalgesellschaft ist. Sie eignet sich für kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) vor allem als Kooperationsmodell. 

Ähnlich wie bei der GmbH & Co. KG können weitere Gesellschaftsformen kombiniert werden, welche auch der Wahl der Rechtsform eines Onlineshops in Frage kämen. Denkbar sind hier Fusionen von Ltd. & Co. KGGmbH & Co. OHG oder B.V & Co. KG.

Fazit 

Falls bereits bei Unternehmensgründung ein hohes Haftungsrisiko abzusehen ist oder aber sich dieses nach der Gründung abzeichnet und die Gefahr von Vermögenschäden und einer Privatinsolvenz eingedämmt werden soll, ist die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) empfehlenswert. Sie ist die sicherste Rechtsform für einen Onlineshop. Sollte das nötige Startkapital für die Gründung einer GmbH fehlen, können Neugründer alternativ eine Unternehmensgesellschaft (UG (haftungsbeschränkt)) mit geringer Kapitaleinlage eröffnen.

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FAQ

Welche Rechtsform bei einem Onlineshop?

Bei der Wahl der richtigen Rechtsform für den Onlineshop sind Händler nicht eingeschränkt. Im E-Commerce kann man einfach ein Gewerbe anmelden und den Shop als Einzelunternehmer betreiben. Des Weiteren besteht auch die Möglichkeit eine OHG, UG oder GmbH als Unternehmensform zu wählen.  

Welche Rechtsform bei Dropshipping?

Das Einzelunternehmen ist für viele Shop-Betreiber die einfachste und unkomplizierteste Wahl, allerdings ist hinsichtlich der Haftung Vorsicht geboten. Auch als Reseller haftet man für die Produkte der Zulieferer. Ein Einzelunternehmer würde demnach mit seinem Privatvermögen haften. Besonders kritisch wird es bei Produkten, bei denen Verletzungsgefahr besteht, und die nicht den EU-Normen entsprechen oder die notwendigen Zertifikate besitzen. 

Welche Rechtsformen sind die gängigste im E-Commerce?

In Deutschland sind die gängigsten Rechtsformen im E-Commerce das Einzelunternehmen und die GmbH. Aufgrund des geringen bürokratischen Aufwands entscheiden sich viele Onlineshop-Betreiber dazu, ein Einzelunternehmen zu gründen. 

Welche Rechtsform bei Amazon FBA?

Auch beim Amazon FBA ist das Einzelunternehmen eine beliebte Wahl, da die Gründung sowie der bürokratische Aufwand kostengünstig und unkompliziert sind. Dennoch sollte man über das Haftungsrisiko genauer nachdenken und prüfen, ob sich die Gründung einer Kapitalgesellschaft lohnt. 

Was muss bei den verschiedenen Rechtformen beachtet werden?

Bei der Wahl der optimalen Rechtsform für den Onlineshop spielen viele Faktoren eine wichtige Rolle, z.B. das Haftungsrisiko, die Anzahl der Gesellschafter, die Besteuerung, die Umsatzhöhe, die Höhe des Eigenkapitals und der bürokratische Aufwand. 

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